Nicht immer sind es die Oberstoffe oder Futterstoffe, die Ursache für eine nachteilige Veränderung eines Bekleidungsstückes sind. In vielen Fällen werden Schäden durch nichttextile Bestandteile, wie Leder- und Kunststoffapplikationen oder Knöpfe, Pailletten und Perlen verursacht.
Zum Teil stellt die Beschädigung dieser Zutaten den Reklamationsgrund dar, zum Teil werden aber auch durch diese nichttextilen Bestandteile am Textilmaterial selbst oder auch an anderen Kleidungsstücken Schäden verursacht.
Lederbesätze
Lederbesätze können durch die Reinigungs- und Bügelbehandlung selbst beschädigt werden, es besteht aber auch die Möglichkeit, dass durch Ausbluten der Lederbesätze Verfärbungen des Kleidungsstückes verursacht werden. Vor allem bei starkfarbigen Lederbesätzen auf hellem Textilmaterial besteht immer die Gefahr, dass die Lederfärbung keine ausreichende Farbbeständigkeit besitzt und bei einer Pflegebehandlung ausblutet und das Textilmaterial verfärbt.
Eine ungenügende Farbbeständigkeit kann sowohl bei einer Reinigungsbehandlung als auch bei einer Nassbehandlung von waschbaren Bekleidungsstücken gegeben sein. Wenn die Behandlung entsprechend der Pflegekennzeichnung durchgeführt wurde, dann liegt kein Verschulden des Reinigungsbetriebes vor. Leder ist zwar gegenüber trockener Hitze gut beständig, doch führt die Einwirkung von Feuchtigkeit und Hitze (zum Beispiel von Dampf) zur Schrumpfung und Verhärtung von Leder.
Kleidungsstücke, an denen Lederbesätze verarbeitet sind, dürfen deshalb im Bereich dieser Besätze nicht mit Dampf gebügelt werden. Schrumpfungserscheinungen als Folge einer Bügelbehandlung fallen deshalb in den Verantwortungsbereich des Reinigungsbetriebes. Bei Applikationen auf modischen Kleidungsstücken werden vielfach auch Lederbesätze mit silber- gold- oder kupferfarbenen Effekten eingesetzt.
Die metallisch glänzende Oberfläche kann nur durch eine zusätzliche Beschichtung des Leders erzielt werden. Die Reinigungsbeständigkeit von derartig beschichteten Ledern ist eingeschränkt. Die Pflegekennzeichnung in dem jeweiligen Kleidungsstück muss strikt beachtet werden. Trotzdem können sich Schäden an diesen beschichteten Lederapplikationen auch bei einer der Pflegekennzeichnung entsprechenden Behandlung zeigen. Wenn nämlich die Haftfestigkeit der Beschichtung auf dem Leder nicht ausreichend lösemittel- oder nassbeständig ist, dann führen auch sachgemäße Behandlungsbedingungen entsprechend der Pflegeempfehlung zur Ablösung der Beschichtung. In diesem Fall sind die Schäden nicht dem Reinigungsbetrieb anzulasten.
Knöpfe
Knöpfe werden vielfach als Schmuckelemente bei Kleidungsstücken verwendet. Die Vielfalt der Knopfformen und der verarbeiteten Materialien birgt aber Gefahren in sich. Grundsätzlich gilt zwar, dass Knöpfe, Schließen und Schnallen ebenso reinigungsbeständig sein müssen wie das Kleidungsstück selbst, wenn keine einschränkende Kennzeichnung vorliegt. Trotzdem gehört es zur Sorgfaltspflicht des Reinigungsbetriebes dafür zu sorgen, dass die Knöpfe selbst keinen Schaden erleiden oder dass durch die Knöpfe an den Textilien Schäden verursacht werden. Dazu sind einige Vorsichtsmaßnahmen, wie z.B. das Schützen von Knöpfen, Schließen und Schnallen durch einen entsprechenden Knopfschutz oder durch das Einwickeln in Folie, notwendig. Besondere Gefahren sind bei folgenden Knopfarten gegeben:
Posamentknöpfe
Man versteht darunter Knöpfe, bei denen auf eine Trägerplatte textile Bestandteile, wie z.B. Kordeln, aufgebracht wurden. Bei dieser Knopfkonstruktion kann eine absolute Reinigungsbeständigkeit nicht gewährleistet werden. Es ist deshalb erforderlich, derartige Knöpfe vor der Reinigungsbehandlung abzutrennen oder durch einen Knopfschutz ein Aufdrehen der Kordeln zu vermeiden.
Perlmuttknöpfe
Bei Perlmutt handelt es sich zwar um ein Material, das absolut lösemittelbeständig ist, das aber sehr hart und spröde und deshalb gegenüber mechanischen Einwirkungen empfindlich ist. Beim Anschlagen an die Trommelwandung können Perlmuttknöpfe sowohl bei einer Reinigungsbehandlung als auch bei einer Nassbehandlung leicht zersplittern. Bei kleineren Perlmuttknöpfen kann durch ein Umwickeln mit einer Folie eine Beschädigung durch den Kontakt mit der Trommelwandung vermieden werden.
Bei größeren Knöpfen genügt ein Umwickeln alleine nicht, da die Knöpfe durch das hohe Gewicht mit verhältnismäßig großer Wucht an die Trommelwandung anschlagen und auch beim Schutz durch eine Folie zersplittern können. Bei großen Perlmuttknöpfen ist deshalb ein Abtrennen oder ein spezieller Knopfschutz erforderlich. Bei der Reinigungsbehandlung können Verfärbungen entstehen, wenn die Knöpfe mit lösemittelunbeständigen Farbstoffen gefärbt sind und deshalb bei der Reinigungsbehandlung Farbstoff gelöst wird, der dann an Kontaktstellen mit dem Textilmaterial zu Verfärbungen führt.
Reine Farbflecken durch Knöpfe sind bei der Reinigungsbehandlung selbst zwar relativ selten, treten im Rahmen der Finishbehandlung dagegen häufiger auf. Vor allem dunkle und intensiv gefärbte Knöpfe können beim Bügeln bzw. Dämpfen abfärben und zu Verfleckungen des Textilmaterials führen, die meist nicht mehr entfernbar sind. Beim Dämpfen bildet sich an den Knöpfen Kondensat, der bei farbunbeständigen Knöpfen Farbstoff löst und zu einem Ausbluten in das Textilmaterial führt. Grundsätzlich sind Fleckenbildungen durch das Ausbluten beim Bügeln bzw. Dämpfen dem Hersteller anzulasten, sofern nicht eine Bügelbehandlung ausgeschlossen wurde.
An Textilien können durch Knöpfe nicht nur Verfärbungen, sondern auch mechanische Beschädigungen hervorgerufen werden. Wenn es sich um sehr schwere oder auch scharfkantige Knöpfe, Schnallen, Schließen oder andere Applikationen handelt, dann können durch das Anschlagen des Textilmaterials an die Trommelwandung dünne Gewebe oder Maschenwaren beschädigt werden, da Garne durchgeschlagen werden können. Wenn es nicht möglich ist, die Knöpfe oder anderen Zutaten zu entfernen, dann sollte zumindest durch Umwickeln dafür gesorgt werden, dass der Einfluss der Mechanik gemildert wird. Auch das Reinigen derartiger Kleidungsstücke in einem Sack vermindert den Einfluss der Mechanik und damit die Gefahr einer Schädigung.
Schmucksteine
Schmucksteine bestehen heute in den überwiegenden Fällen aus Kunststoffen. Nur noch vereinzelt sind Schmucksteine aus Glas anzutreffen. Bei Glasschmucksteinen besteht die Gefahr, dass durch das Anschlagen an die Trommelwandung Zersplitterungen hervorgerufen werden. Eine Vorsichtsmaßnahme ist in diesem Fall das Wenden des Kleidungsstückes auf die linke Warenseite und das Reinigen in einem Sack.
Schmucksteine können durch eine Lochung direkt mit dem Textilmaterial verbunden werden, es ist aber auch möglich, dass der Schmuckstein in einer Metallfassung eingearbeitet ist. An den Klammern dieser Fassungen können feinfädige Materialien hängenbleiben und dadurch Fadenzieher verursacht werden.
Dies gilt vor allem dann, wenn einzelne Klammern bereits etwas aufgebogen sind und dadurch die Angriffsmöglichkeit auf feinfädige Materialien besonders stark ausgeprägt ist. Vor der Reinigungsbehandlung ist deshalb eine Kontrolle auf mögliche raue oder spitze Enden von Metallfassungen unbedingt erforderlich, da auch andere Kleidungsstücke dadurch geschädigt werden können. Eine Entlastung des Reinigungsbetriebes bei Schäden durch derartige Schmucksteine mit Metallfassungen ist häufig nicht möglich, da die Gefahr der Schädigung von Textilien durch die Fassungen im Rahmen der Warenschau erkennbar ist. Bei Schmucksteinen ist die Rückseite meist mit einer metallischen Beschichtung versehen, um den Glanz zu erhöhen.
Eine Beschädigung dieser Glanzschichten führt zu einem Glanzverlust und zu einer Beeinträchtigung des gesamten Kleidungsstückes. Das Abreiben der Glanzschicht, die auf der Rückseite, also auf der dem Textilmaterial zugekehrten Seite, angebracht ist, kann vom Reinigungsbetrieb in der Regel nicht beeinflusst werden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Pflegekennzeichnung im Hinblick auf die Wahl des Lösemittels entsprechend berücksichtigt wird. Ein Verlust des Glanzeffektes durch den Abrieb der Rückseitenbeschichtung ist in diesen Fällen nicht dem Reinigungsbetrieb anzulasten.
Perlen
Perlen sind nicht nur in der Abendmode beliebt, sie finden auch bei Pullovern, Blusen oder ähnlichen Kleidungsstücken als Schmuckelemente
Verwendung. Nicht immer sind Perlenbesätze ausreichend reinigungsbeständig. In vielen Fällen ist zwar die äußere Lackschicht der Perlen lösemittelbeständig, doch besteht das Innere aus einem lösemittelunbeständigen Kunststoff, der sich dann bei der Reinigungsbehandlung löst. An der Durchbohrung der Perlen tritt das Lösemittel nach innen, löst den unbeständigen Kunststoff auf, so dass die gelöste Kunststoffmasse nach außen dringt und die Perlen deformiert werden.
Durch die gelöste Kunststoffmasse können auch Flecken entstehen. Wenn ein Kleidungsstück als reinigungsbeständig gekennzeichnet ist, dann kann auch vorausgesetzt werden, dass die Perlenbesätze entsprechend der Pflegekennzeichnung lösemittelbeständig sind. Wenn bei einer der Pflegekennzeichnung entsprechenden Reinigungsbehandlung Schäden an Perlenbesätzen entstehen, dann fällt der Schaden nicht in den Verantwortungsbereich des Reinigungsbetriebes.
Wenn es sich um Kleidungsstücke handelt, die keine Pflegekennzeichnung enthalten, dann kann nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass die Perlen in jedem Lösemittel reinigungsbeständig sind. Wenn keine Nassbehandlung möglich ist, muss vor der Behandlung im Lösemittel auf das damit verbundene Risiko hingewiesen werden. Eine Reinigungsbehandlung sollte nur dann erfolgen, wenn der Kunde nach diesem Risikohinweis sein Einverständnis mit der Durchführung der Reinigungsbehandlung erklärt hat.