Was ist zu beachten, wenn sich Wäschereibetriebe den kontinuierlich wachsenden Markt der Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) der Sparte Rettungsdienst bzw. Brandbekämpfung erobern wollen? Wo liegen die häufigsten Fallstricke für die professionelle Textilpflege? Hier gibt es Antworten vom Sachverständigen.
Das Umdenken im Bereich der Aufbereitung von PSA für den Rettungsdienst und zur Brandbekämpfung hat in der Breite der Wäschereibranche und der Textilpflege noch nicht stattgefunden. Hier beginnt der Prozess erst seit kurzer Zeit und steht, bildlich beschrieben, bei vielen Wäschereien noch in den Startlöchern. Nur wenige
Wäschereien, mit Ausnahme der großen Industriebetriebe, haben sich bisher auf den Markt der Feuerwehren und der Schutzausrüstungen spezialisiert und sich somit auch auf die Besonderheiten der Bearbeitung und Aufbereitung ausgerichtet.
In den meisten Fällen wird die PSA nebenbei mit bearbeitet und gehört innerbetrieblich eher in den Bereich Berufs- bzw. Arbeitswäsche. Den Betrieben sind die verschiedenen schützenden und erhaltenswerten Eigenschaften der PSA nicht bekannt. Diese Art der Bearbeitung wird der komplexen Schutzausrüstung hingegen nicht ansatzweise gerecht. Dies gilt nicht nur für die PSA zur Brandbekämpfung, sondern auch für die PSA des Rettungsdienstes.
Mit Wissenserweiterung begegnen
Problematisch ist, dass dem Textilreiniger häufig nur die eingenähten Pflegeetiketten zur Verfügung stehen und nicht die wichtigen Zusatzinformationen (Piktogramm des aufgeschlagenen Buches mit einem „i“), welche der gelieferten Neuware beiliegen müssen. Hier sind die Kunden in der Pflicht, ihren Wäschereien möglichst alle Informationen zu den zu bearbeitenden Schutzbekleidungen zur Verfügung zu stellen. Besonders dann, wenn neue PSA beschafft wurde, welche ggf. andere Bearbeitungsparameter benötigt.
Was ist nun also zu beachten, wenn die PSA (ob Schutzkleidung oder PSA mit textilen Anteilen) in einer professionellen Wäscherei erledigt werden soll? Hierbei sollte immer bedacht werden, dass der Wäschereibetrieb von den Kunden als Profi angesehen wird. Dabei sind die Kunden selbst oftmals deutlich besser über ihre PSA informiert als der Textilreiniger im Betrieb. Die Erwartungshaltung ist also groß, begegnen wir ihr mit Wissenserweiterung durch Fortbildungen. Damit die Unkenntnis bei den Mitarbeitern in den Wäschereien nicht zu lebensbedrohlichen Nachlässigkeiten führt, müssen die Mitarbeiter geschult, sensibilisiert und regelmäßig unterwiesen werden. Ist diese Regelmäßigkeit nicht der Fall, so verkommen die Arbeitsabläufe in den Betrieben nach und nach Richtung Arbeitswäsche. Diese Entwicklungen sind in der täglichen Praxis regelmäßig zu beobachten und mit nur wenig Aufwand zu verhindern.
Pflegetechnisch anspruchsvoller
Die Bandbreite der PSA hat sich in dieser Zeit stark erweitert, die Gewebekonstruktionen und Nässesperren sind deutlich komplexer und pflegetechnisch wesentlich anspruchsvoller geworden. Sollen die Waschabteilungen nun erneuert werden, ob durch eine Ersatzanschaffung oder durch einen Neubau, so sollte die Wasch- und Trocknungstechnik nicht einfach nur neu beschafft, sondern technisch erweitert und auf den neuesten Stand gebracht werden. Nicht selten wird „bewährte“ Technik lediglich getauscht und Weiterentwicklungen in diesen Bereichen
nicht weiter berücksichtigt.
Die Technik ist dabei die eine wichtige Säule der professionellen Aufbereitung der PSA, die andere Seite ist die Weiterbildung und Unterweisung von Mitarbeitern. Wer kann ungeschult schon mit Sicherheit sagen, dass bei der Vorbereitung der verschmutzten PSA auch dem Mitarbeiter gegenüber keine Gefahr ausgeht? Gleiches gilt für den Bereich der Qualitätskontrolle und der gefahrlosen Wiederinverkehrbringung der PSA.
Verminderung der Schutzwirkung?
Im Einsatzgeschehen und bei den Desinfektionsverfahren der regelmäßig durchgeführten Textilpflege wird die PSA schädigenden Einflüssen ausgesetzt, die auf Dauer zu einer Ermüdung des Materials und somit zur Verminderung der Schutzwirkung führen können. Aus diesen Gründen ist es besonders wichtig, nach der Wäsche die PSA zu kontrollieren und gegebenenfalls auszusondern.
Die Pflicht zur Wartung und Pflege der Schutzausrüstung besteht für die Gemeinden und Verwender (Hilfsorganisationen, Feuerwehren, etc.). Rechtlich geregelt werden diese in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Zu nennen wären hier:
- § 15 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) „Pflichten der Beschäftigten“,
- § 2 Abs. 4 PSA-Benutzungsverordnung „Bereitstellung und Benutzung“ von PSA,
- § 30 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) „Benutzung“ von PSA.
Auszug aus der DGUV-Regel 105-003
In Anlehnung an die PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit) muss PSA insbesondere
- Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bieten, ohne selbst eine größere Gefahr mit sich zu bringen (dazu gehört z. B. ein entsprechend der Veröffentlichung „Definition – Stand von Wissenschaft und Technik hinsichtlich des Widerstandes gegen Entflammen für Kleidung aus dem Rettungsdienst“ eingehaltener Widerstand gegen Entflammung).
- für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sein.
- den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der Versicherten Rechnung tragen.
- der tragenden Person angepasst werden, wenn es die Art der persönlichen Schutzausrüstung erfordert.
- über die gesamte Nutzungsdauer die in dieser DGUV Regel beschriebenen Eigenschaften aufweisen.
Die Schutzkleidung im Rettungsdienst bewirkt insbesondere, dass
- keine Krankheitserreger auf Versicherte
- einwirken oder unkontrolliert verschleppt werden,
- Versicherte vor Witterungseinflüssen geschützt werden,
- Versicherte gegen leichte mechanische Einwirkungen geschützt werden,
- Versicherte beim Einsatz im Verkehrsraum auch in ausreichender Entfernung und bei Dunkelheit erkannt werden.
Zur fachgerechten Aufbereitung von Rettungsdienst-PSA gehört auch eine abschließende Endkontrolle der schützenden Funktionen und Applikationen. Je nach Einsatzschwerpunkt und Artikel sind folgende Punkte auf Funktionserhalt zu prüfen:
- Reflexe (Retroreflexion),
- Nahtabdichtungen (Wasserdichtigkeit der Tapes),
- Tagsichtbarkeit der Warnfarben (Leucht-Orange statt Grau-Orange),
- Imprägnierwirkung,
- Beschädigungen von Nähten,
- Gewebe und Applikationen,
- Schäden durch den Gebrauch oder Alterung,
- Veränderungen oder Schäden durch fehlerhafte Wasch- und Trocknungsverfahren.
Besteht Zweifel an der Einsatztauglichkeit der PSA, so ist diese bis zur Klärung aus dem Umlauf zu nehmen und erst nach Klärung oder Instandsetzung wieder in den Verkehr zu bringen. Eine gut organisierte Kundenkommunikation ist hierbei besonders wichtig. Die Verantwortung liegt dabei bei dem Wiederinverkehrbringer, also dem Wäschereibetrieb.
Bleich- und Desinfektionsbäder
Zur Desinfektion wird im Bereich der Feuerwehren und des Rettungsdienstes hauptsächlich Peressigsäure als Einzelkomponente dosiert. Nicht alle gelisteten Bleichen sind auch für PSA tauglich. Einige Bleichen enthalten Wirkstoffe, welche z.B. Reflexmaterialien angreifen und Beschichtungen der Innenlagen auflösen können.
Bekannt und am häufigsten in den Waschmaschinen programmiert ist das Desinfektionsverfahren nach RKI (Robert Koch-Institut) und VAH (Verbund für angewandte Hygiene e.V.). Für dieses Verfahren dürfen lediglich die hierfür auch gelisteten Waschmittel- und Desinfektionsmittel-Kombinationen (beides wird zusammen gelistet), in einem festgelegten, vorgeschriebenen Verfahrensablauf (Zeit und Temperatur) Verwendung finden. Nur so ist eine bestimmte Leistungsstufe der Desinfektion zu gewährleisten.
Diese Abläufe sind fast allen Wäschereien bekannt, kompliziert wird es bei mehrschichtiger PSA, Multinormbekleidung und inliegender Membranen bzw. Nässesperren allgemein.
PSA für den Rettungsdienst wurden in den vergangenen Jahren ebenfalls komplexer und teilweise wesentlich leichter. Diese Veränderungen machen diese Bekleidungsarten deutlich anspruchsvoller, besonders im Bereich der Trocknungsverfahren.
Viele Komponenten, Laminate und Applikationen der PSA wurden während der Herstellung mithilfe von Temperatur und Druck verklebt und als Einlage häufig mehrschichtig verarbeitet. Reflexe wurden auf den Oberstoff durch Hitze und Druck fixiert, ebenso Schriftzüge und gewebeschonende Beschichtungen.
Übertrocknung der Ware?
Die Gefahr, die von einem rotierenden Trocknungsvorgang ausgeht, wird einem bei dieser Erkenntnis relativ schnell bewusst. Die größte Gefahrenquelle ist die sogenannte Übertrocknung der Ware. Leider ist diese Art der Schädigung die wohl häufigste Ursache für Reklamationen im Bereich der Rettungsdienst-PSA allgemein. Warum ist das so, wie ist es zu verhindern?
Besonders leichte Funktionsgewebe, welche häufig als Oberstoff Verwendung finden, trocknen deutlich schneller als schwerere Mischgewebe, wie wir sie von Rettungsdiensthosen oder Softshelljacken kennen. Wurden die leichten Funktionsgewebe, welche häufig aus extrem leichten Lagen inkl. Membrane bestehen, mit Innenfutter ausgestattet, so irritieren die langsam trocknenden Lagen die Restfeuchtesteuerung der Trockner. Der leichtere Oberstoff ist bereits trocken, während die Innenfutter noch Feuchtigkeit beinhalten. Der Trockner heizt weiter, der trockene Oberstoff wird nicht mehr durch Verdunstungsenergie gekühlt und überhitzt. Dieser Vorgang stellt sich, je nach Art der Beiheizung, recht schnell ein und erzeugt hierbei Krumpfungen der Nähte, Abgänge der Reflexe und Nahtabdichtungsbändern („Tapes“). Aus diesem Grund sollten leichte Gewebekonstruktionen nur sortenrein getrocknet werden, dickere Gewebe wie Softshell und gefütterte Bekleidung gehört separat getrocknet.
Wird der Trockner hierbei auf einem Zeitprogramm gestartet, so definiert der Bediener eine, nach seinem Ermessen, ausreichende Trocknungszeit und Temperatur. Zur Vorsicht wird in vielen Betrieben häufig kürzer als vollständig getrocknet (meist gegen ein Einlaufen der Ware) und zum Schluss die PSA auf einem Bügel hängend trocknen gelassen. Diese Art der Trocknung eignet sich lediglich für kleinere Betriebe, schont z.B. segmentierte Reflexstreifen.
Die moderne Rettungsdienst-PSA ist häufig mit dem PRO-Label ausgestattet worden. Diese Textilien sind deutlich haltbarer gegenüber Wasch- und Trocknungsverfahren. Allerdings schützt das Label nicht vor übermäßiger Hitze, auch die so gekennzeichneten Textilien werden häufig Opfer der Einwirkung von übermäßiger Hitze im Trocknungsvorgang.
Die größeren Wäschereien setzen auf Tunnelfinisher, durch die immer wieder Beschädigungen im Bereich der segmentierten, also durch Hitze und Druck applizierten Reflexstreifen, auftreten. Hier sind es die zu hohen Eingangstemperaturen, welche die feinen, hitzeempfindlichen Streifen ablösen.
Autor Lars Reuter ist Textilreiniger-Meister und Vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Hamburg für die Textilpflege, Heim- und Haustextilien. Er bietet auf seiner Webseite z.B. auch Schulungen und Unterweisungen im Bereich der neuzeitlichen Aufbereitung von PSA an.