Nicht nur Wäschereien kennen das Problem: In der Hosentasche hat sich ein Zwanziger versteckt und ist eine Runde in der Waschmaschine mitgefahren. Was ist mit beschädigten Geldscheinen zu tun, egal ob mitgewaschen, zerrissen, angesengt oder bemalt? Sie gelten grundsätzlich als gesetzliches Zahlungsmittel – unter einer Voraussetzung.

Banknote aus Versehen mitgewaschen? Keine Panik – der Schein ist prinzipiell noch gültiges Zahlungsmittel. – © mekcar – stock.adobe.com

Wer kennt das nicht: Man vergisst den Zwanziger in der Jeans und ab damit in die Waschmaschine. Die ganz private „Geldwäsche“.

Oder: Ratsch – der Reißverschluss des Portemonnaies reißt ein Stück der Banknote ab, die man gerade herausholen will.

Da stellt sich die Frage: Was tun mit geschredderten oder verwaschenen Geldscheinen? Kann man diese umtauschen, selbst reparieren oder wie ist die beste Vorgehensweise bei diesem Thema? R+WTextilservice hat Antworten.

So kann der Schein weiterhin in Umlauf

Kleinere Risse lassen sich mit einem transparenten Klebestreifen reparieren. Achten Sie bei mehreren zerrissenen Geldscheinen durch Überprüfung der Seriennummer darauf, dass es sich jeweils um Teile desselben Geldscheins handelt, rät die Sparkasse. Die geklebten Geldscheine können weiterhin in Umlauf gebracht werden. Bei schlimmeren Schäden ist das nicht mehr problemlos möglich. Denn viele Ladenbesitzer lehnen die Annahme ab.

Beschädigte Banknoten können Kunden zu ihrer Hausbank bringen. Sparkassen & Co. sind nicht verpflichtet, einen Schein zu ersetzen. Meist erfolgt der Umtausch jedoch problemlos. Kosten entstehen den Kunden dadurch in der Regel nicht.

Ist der Geldschein nur noch als Puzzle zusammenzusetzen, fehlt ein Teil oder hat dieser Brandlöcher, schicken Sie diesen besser zur Deutschen Bundesbank – zum Umtausch. .

Die gute Nachricht für alle, die einen eingerissenen, mitgewaschenen oder bekritzelten Geldschein haben: Auch beschädigte Geldscheine sind grundsätzlich gesetzliches Zahlungsmittel – vorausgesetzt es ist noch über die Hälfte der Banknote vorhanden.

Voraussetzungen für Umtausch von Banknoten

Die Bundesbank leistet nach eigenen Angaben für beschädigte Euro- und DM-Banknoten Ersatz, „wenn entweder mehr als die Hälfte des Geldscheins vorgelegt wird oder nachgewiesen wird, dass die fehlenden Teile von Geldscheinen, von denen die Hälfte oder weniger vorgelegt wird, vernichtet wurden“. Grundsätzlich von der Ersatzleistung ausgeschlossen seien vorsätzlich beschädigte Euro-Banknoten.

Jede beschädigte Banknote muss im Nationalen Analysezentrum in Mainz überprüft werden. Jedes Jahr gehen dort etwa 30.000 Erstattungsanträge ein, im Jahr 2019 wurde beschädigtes Bargeld in Höhe von 42 Millionen Euro ersetzt. Zur Unterstützung bei besonders aufwändigen Fällen mit sehr vielen Kleinteilen unterschiedlicher Banknoten hat die Bundesbank gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik IPK ein digitales Assistenzsystem zur Wiederherstellung stark beschädigter Euro-Banknoten entwickelt. Das System basiert auf dem sogenannten „ePuzzler“ des Fraunhofer IPK, der unter anderem schon für die Rekonstruktion zerrissener Stasiakten eingesetzt wurde.

Übrigens: Erstattet oder umgetauscht werden auch Euro-Münzen, die aufgrund langer Umlaufdauer oder aufgrund eines unerwarteten Ereignisses nicht mehr für den Umlauf geeignet sind.

Und: Die Scheine oder Münzen werden von der Bundesbank in der Regel gebührenfrei ersetzt.

Wie genau beim Umtausch von Banknoten oder Münzgeld vorzugehen ist, beschreibt die Deutsche Bundesbank auf Ihrer Website. Hier steht auch der „Erstattungsantrag für beschädigte DM/Euro-Note(n)/-Münze(n)“ für die Einreichung des beschädigten Bargeldes zum Download bereit. Hier muss man Fragen beantworten und erklären, wie es zu dem Schaden kommen konnte. Die Postdresse, an die Sie das Geld und das Formular dann am besten versichert versenden, lautet: Deutsche Bundes­bank, Hegel­straße 65, H 313, 55122 Mainz.

Vorsicht bei verfärbten Banknoten!

Das Bemalen und Beschriften von Geldscheinen ist in Deutschland nicht verboten, wie die Sparkasse mitteilt. Rechtlich gehören die Geldscheine weder der Europäischen Zentralbank noch der Bundesbank. Bankkundinnen und -kunden erwerben das Eigentum daran, sobald sie Geld von der Sparkasse oder Bank abheben.

Vorsicht ist aber bei verfärbten Banknoten geboten. Diese könnten in Zusammenhang mit einem Raub stehen, warnt die Sparkasse. Intelligente Banknoten-Neutralisierungssysteme (IBNS) machen Geldscheine unbrauchbar, indem sie als Diebstahlschutzvorrichtung zum Beispiel Tinte aktivieren, sobald eine gesicherte Bargeldkassette geöffnet wird.